bwl:begriff-stelle

Begriff Stelle

  • ist die kleinste organisatorische Einheit in einem Unternehmen
  • fasst mehrere Teilaufgaben für eine oder mehrere Ausgabenträger zusammen
  • immer personenunabhängig definiert
  • wird weder zeitlich noch räumlich festgelegt
  • Stelle und Arbeitsplatz stimmen in der Regel nicht überein
  1. Entscheidungsbefugnis im Innen und Außenverhältnis
  2. Weisungsbefugnis:
    1. fachliche W.
    2. disziplinarische W.
  3. Verantwortung
    1. Eigenverantw.
    2. Fremdverantw.

Stellenarten

  • keine eigene Entscheidungs- und Weisungsbefugnis
  • Leitungsgehilfen
  • Unterstützen und entlasten die Leitungsstellen
  • Arbeitsgruppen zur Vorbereitung und Kontrolle von Entscheidungen auf hoher Ebene
  • kein fachliches Weisungsrecht gegenüber Linienstellen
  • Stäbe haben eine fachl. Weisungsbefugnis gegenünber nachgeordneten Stabsstellen (Substab)
  • Problem oft Verselbstständigung, tritt im Ansehen hinter höheren Ebene zurück
  • sie nimmt oft in eigenständiger Weise fachliche Linienaufgaben war
  • sie erfüllt Dienstleistungs- und Querschnittsaufgaben für die gesammte Unternehmung (z.B. Personalabteilung, Rechnungswesen, Fuhrpark, … )

→ Problem oft die Bedrohung von Outsourcing (Beratungs-, Informations-, …)Ausschüsse

  • oft keine ständige Tätigkeit, zeitweilige Bildung und Auflösung