Begriff Stelle
- ist die kleinste organisatorische Einheit in einem Unternehmen
- fasst mehrere Teilaufgaben für eine oder mehrere Ausgabenträger zusammen
- immer personenunabhängig definiert
- wird weder zeitlich noch räumlich festgelegt
- Stelle und Arbeitsplatz stimmen in der Regel nicht überein
Aufgaben
- Entscheidungsbefugnis im Innen und Außenverhältnis
- Weisungsbefugnis:
- fachliche W.
- disziplinarische W.
- Verantwortung
- Eigenverantw.
- Fremdverantw.
Stellenarten
Leitungs- und Hilfsstellen (Merkmale)
- keine eigene Entscheidungs- und Weisungsbefugnis
- Leitungsgehilfen
- Unterstützen und entlasten die Leitungsstellen
Stabsstellen:
- Arbeitsgruppen zur Vorbereitung und Kontrolle von Entscheidungen auf hoher Ebene
- kein fachliches Weisungsrecht gegenüber Linienstellen
- Stäbe haben eine fachl. Weisungsbefugnis gegenünber nachgeordneten Stabsstellen (Substab)
- Problem oft Verselbstständigung, tritt im Ansehen hinter höheren Ebene zurück
Dienstleistungsstelle = Zentralstelle
- sie nimmt oft in eigenständiger Weise fachliche Linienaufgaben war
- sie erfüllt Dienstleistungs- und Querschnittsaufgaben für die gesammte Unternehmung (z.B. Personalabteilung, Rechnungswesen, Fuhrpark, … )
→ Problem oft die Bedrohung von Outsourcing (Beratungs-, Informations-, …)Ausschüsse
- oft keine ständige Tätigkeit, zeitweilige Bildung und Auflösung