Leasing
Def.: Überlassung eines Anlagegegenstandes zum Gebrauch (und Rückgabe) gegen Entgelt.
- Der Leasinggeber ist der Eigentümer (spezielle- und andere Firmen)
- der Leasingnehmer ist der Besitzer und trägt gleichzeitig das Risiko.
- Es ist ein atypisches Mietverhätltnis (eine Art von Mietkauf).
Kosten für das Leasing
- monatl. Rate; enthält Abschreibungen, Gewinnspanne, Risikozuschlag, Versicherungen, Reparaturen)
- einmalige Kaufoption?
- einmalige Abschlussgebühr
Kauf oder Leasing
Kriterium | Kauf | Leasing |
---|---|---|
Ansatz von Abschreibungen | J | N |
Aktivierung in der Bilanz | J | N |
Vorteile
- wenig Eigenkapital nötig (Eigenkapital schonend, höhere Liquidität)
- Leasingraten gelten steuerlich als Aufwand und sind somit voll absetzbar
- Rückgabe bei Veralterung, Modernisierung
- immer aktuelle Technologie
- keine Entsorgungskosten
Nachteile
- teure Finanzierungsalternative
- begrenzte Nutzung
- man ist nur Besitzer (nicht Eigentümer)
Vorteile vom Kauf
- man ist Eigentümer
- aktivierbar in der Bilanz
- Abschreibungen sind ansetzbar