Kaufvertrag
Kaufvertrag: zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme).
- Mahnung, Mängelrügen (offen, versteckt, arglistiger Mangel; Kenntnisanzeige)
andere Verträge: Werkvertrag (der Erfolg wir geschuldet), Dienstvertrag (Geschuldet wird vom Dienstverpflichteten die Leistung, nicht der Erfolg)
Erfüllung des Kaufvertrages
- zweiseitiges Erfüllungs- und Verpflichtungsgeschäft
- Erfüllungspflichten der Vertragspartner
- Inhalte von Kaufverträgen
Mängel
- offener Mangel: muss bereits bei Übergabe / Abnahme der Sache vorhanden und für jedermann erkennbar sein
- verdeckter Mangel: zwar vorhanden, aber bei der Übergabe oder Abnahme nicht erkennbar
- arglistig verschwiegene Mängel: verdeckte Mängel, die dem Verkäufer oder Auftragnehmer bei der Übergabe oder Abnahme bekannt sind, die der Verkäufer bzw. Auftragnehmer aber absichtlich verschweigt, um sich einen Vorteil zu erschleichen
Überwachung der Vertragserfüllung
Störungen bei der Leistungserfüllung im Kaufvertrag
Durchsetzung von Rechten aus den Störungen bei der Leistungserfüllung
Impressumspflichten
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- Garantie
- Verjährung
- Widerrufsrecht