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Exceltabelle
Posten | Beispielwert |
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Lohn/Gehalt | |
+ Sachbezüge | |
+ VWL | |
=SV-Brutto | |
- LohnSteuer | |
- KirchenSteuer (% von LSt) | |
- SolidaritätsZuschlag (% von LSt) nur 50% ist AN-Anteil | |
- KrankenVersicherung nur 50% ist AN-Anteil | |
- Pflegeversicherung nur 50% ist AN-Anteil | |
- RentenVersicherung nur 50% ist AN-Anteil | |
- ArbeitslosenVersicherung nur 50% ist AN-Anteil | |
= Nettogehalt | |
- Vorschüsse u.a. Abzüge | |
= Auszahlbetrag |
S | H |
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Lohn | an Bank |
Sonst.betr. Aufwendungen (die Sachbezüge) | SV-Verb. |
VWL (AG-Anteil) | VWL |
FA-Verb. | |
Ford.an MA (Vorschüsse) |
S | H |
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AG-SV | an SV-Vorrauszahlungen |
Folgemonat | |
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S | H |
FA-Vorrauszahlung | an Bank |
VWL |
Personalkosten sind Löhne/Gehalter + AG-Anteile
Bezugspreise sind immer in netto angegeben (da dieser Betrag auch aktiviert wird).
S | H |
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Nachlässe | an Vst |
Bei Entnahmen (Unternehmerlohn) ist das Konto „Privat“ zu benutzen.
S | H |
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Ford.all 10440 an | Umsatzerlöse 9000 |
Umsatzsteuer 1440 |
S | H |
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Bank 10440 an | Ford.all 10440 |
S | H |
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Bank 10231,20 an | Ford.all 10440 |
Erlösberichtigung 180 | |
Umsatzsteuer 28,80 |
Lohnrechnung → IHK!
Der Arbeitgeber ist beweispflichtig, er muss im Lohnjournal (in den Lohnkonten) Löhne, Steuern, SV-Beiträge archivieren.
Steuerklasse | Für wen? |
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I. | Alleinstehende |
II. | Alleinstehende, denen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht |
III. | Verheiratete Arbeitnehmer, dessen Ehepartner kein Arbeitslohn bezieht bzw. LStKlasse V gew. hat |
IV. | Verheiratete Arbeitnehmer |
V. | Verheiratete Arbeitnehmer, dessen Ehepartner die Steuerklasse III. gewählt hat. |
VI. | Arbeitnehmer legt keine Steuerkarte vor oder 2. Arbeitsverhältnis |
Durch die Wahl der Steuerklasse können keine Steuern gespart werden, nur die Vorrauszahlung kann dadurch beeinflusst werden. Bei V. und III. sollten die Lohnersatzleistungen beachtet werden, da diese vom Netto berechnet werden.
Nach Abzug aller Steuern (Lst, KiSt, SolZ) und SV-Beiträge (50% von je PV, KV, RV, AlV) bleibt der Nettoverdienst.
Davon gehen eventuelle Abzüge (Vorschuss, …) ab, bis letztendlich der Auszahlbetrag errechnet ist.
Löhne / Gehälter an Bank FA-Verb. Soz.-Verb.
AG-Anteil an Soz.-Verb.
FA-Verb. SV-Verb. an Bank
Ford.an MA an Bank
Löhne / Gehälter an Bank FA-Verb. Soz.-Verb. Ford.an MA
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillig gezahlte Leistungen des Arbeitgebers, die zum Bruttoverdienst hinzuzählt (es ist ein „zusätzliches Arbeitsentgelt“ das steuer- und sozialversicherungspflichtig ist).
Löhne / Gehälter sonst.tarifl. Aufw. an Bank FA-Verb. Soz.-Verb. VWL-Verb.